Unfallversicherung:
Ein Unfall liegt vor, wenn Sie als versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Sollten Sie Probleme bei der Feststellung haben, ob ein Versicherungsfall gegeben ist bzw. ob und wenn ja, in welchem Umfang, eine Dauerschädigung verbleibt, so stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung gerne zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung.
Krankenversicherung:
Immer wieder lehnen die privaten Krankenversicherer Arztrechnungen, Gesundheitsleistungen und Rezepte ab. Viele Privatpatienten bleiben deshalb auf den oftmals hohen Kosten sitzen. Wir stehen Ihnen bei der Prüfung des Versicherungsvertrages und der Durchsicht sämtlicher Versicherungsunterlagen sowie der außergerichtlichen wie gerichtlichen Interessenwahrnehmung zur Verfügung.
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Als berufsunfähig gilt jemand, der in der Regel in seinem aktuellen Beruf nur noch maximal 50 Prozent der vorher geleisteten Arbeit verrichten kann. Häufig zweifelt der Versicherer die Voraussetzungen für den Eintritt der Berufsunfähigkeit an und verweigert die Zahlung einer monatlichen Rente. Wir stehen Ihnen bei der Prüfung des Versicherungsvertrages und der Durchsicht sämtlicher Versicherungsunterlagen sowie der außergerichtlichen wie gerichtlichen Interessenwahrnehmung zur Verfügung.
Haftpflichtversicherung:
Sollten sich bei Ihrer Haftpflichtversicherung Probleme bei der Schadensregulierung ergeben so unterstützen wir Sie bei der Prüfung des Versicherungsvertrages und der Durchsicht sämtlicher Versicherungsunterlagen sowie der außergerichtlichen wie gerichtlichen Interessenwahrnehmung.
Wir freuen uns auf die Vereinbarung eines persönlichen Besprechungstermins.
Kontakt:
Telefon: 07161 / 96127-30
Telefax: 07161 / 96127-42
Email: info@rae-jaeger.de
Ihr Ansprechpartner: