Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie Beschuldigter oder Angeklagter in Strafverfahren sind. Besonders zeitnah zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist die Verteidigung besonders erfolgversprechend, da dort die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden und erhebliche Fehler begangen werden können.
Insbesondere die Akteneinsicht ist für den Anwalt eine wichtige Voraussetzung zur Wahrnehmung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz. Die Akteneinsicht ist daher auch eins der wichtigsten Instrumente einer Verteidigung. Dieses Recht steht Ihnen als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren oder Gerichtsverfahren selbst nicht zu.
Über den Akteninhalt werden Sie jedoch im Rahmen einer Beauftragung dann von uns unterrichtet, anschließend wird die weitere Vorgehensweise besprochen, um die bestmöglichsten Ergebnisse für Sie zu erzielen.
Wir freuen uns auf die Vereinbarung eines persönlichen Besprechungstermins.
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Telefon: 07161 / 96127-30
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