Testament:
Über den eigenen Tod denken die meisten Menschen nur ungern nach, geschweige denn darüber, was aus ihrem Erbe wird. Wir beraten Sie zu den Fragen, wann ein Testament sinnvoll ist und was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist.
Erbvertrag:
Der Erbvertrag stellt neben dem Testament die zweite Möglichkeit dar, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.
Vermächtnis:
Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, ohne dass der mit dem Vermächtnis Bedachte als Erbe eingesetzt wird.
Erbengemeinschaft:
Bei einer Erbengemeinschaft handelt es sich um eine Gruppe von Personen, der gemeinschaftlich der Nachlass eines Verstorbenen zufällt. Sollten Sie Mitglied einer Erbengemeinschaft sein, dann sollten Sie sich auch über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Verfügung.
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche:
Auch wenn der Erblasser nahe Angehörige enterbt hat, haben sie zumindest Anspruch auf einen Teil des Vermögens. Das ist gesetzlich vorgesehen und basiert auf dem Gedanken, dass der Erblasser für seine nahen Angehörigen auch nach seinem Tod Fürsorgepflichten hat. Dieser besondere Schutz gilt aber nur für nächste Angehörige.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung und der Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.
Wir freuen uns auf die Vereinbarung eines persönlichen Besprechungstermins.
Kontakt:
Telefon: 07161 / 96127-30
Telefax: 07161 / 96127-42
Email: info@rae-jaeger.de
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