Geltendmachung von Forderungen:
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen sowie bei allen rechtlichen Fragen, die sich im Rahmen der Einziehung Ihrer Forderung ergeben. Der Begriff Inkasso steht hierbei für den Forderungseinzug. Die gesetzlichen Vorschriften in Hinblick auf die Forderung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten.
Mahnverfahren:
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein Gerichtsverfahren, das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Auf unseren Antrag hin ergeht ein sog. Mahnbescheid, der dem Schuldner vom zuständigen Zentralen Mahngericht zugestellt wird. Sofern der Schuldner hiergegen nicht fristgerecht Widerspruch einlegt, wird die Forderung vollstreckbar, indem das Zentrale Mahngericht auf Antrag einen sog. Vollstreckungsbescheid erlässt. Das Mahnverfahren ermöglicht somit die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil.
Ratenzahlungsvereinbarungen:
Bei größeren Geldbeträgen können nicht alle Schuldner sofort den kompletten Betrag bezahlen. In diesen Fällen bietet sich eine Ratenzahlung an. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung entsprechender Ratenzahlungsvereinbarungen und überwachen für Sie den Zahlungseingang.
Titulierung von Forderungen:
Wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihre Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Allerdings müssen Sie sich hierfür an die gesetzlichen Regeln halten. Das beginnt damit, dass Sie sich zuallererst Ihre Forderung titulieren lassen müssen. Erst eine titulierte Forderung berechtigt Sie, gegen den Schuldner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.
Zwangsvollstreckung:
Ein Vollstreckungstitel ermöglicht Ihnen nicht nur die zwangsweise Durchsetzung Ihres Anspruchs, sondern verschafft Ihnen auch mehr Zeit hierfür. Denn für eine titulierte Forderung gilt eine längere Verjährungsfrist. Damit haben Sie mehr Zeit, um gegen den Schuldner vorzugehen. Sollte dieser aktuell zahlungsunfähig sein, können Sie die Zwangsvollstreckung auch zu einem späteren Zeitpunkt betreiben, wenn sich dessen Vermögenssituation verbessert hat.
Gleichgültig, ob es sich um einen Anspruch aus Werklieferungsvertrag, Darlehensrückzahlung, ungerechtfertigter Bereicherung oder aus anderen Rechtsgründen handelt, setzen wir Ihre bestehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund außergerichtlich wie auch gerichtlich, falls erforderlich, für Sie durch.
Wir freuen uns auf die Vereinbarung eines persönlichen Besprechungstermins.
Kontakt:
Telefon: 07161 / 96127-30
Telefax: 07161 / 96127-42
Email: info@rae-jaeger.de
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